Was wir für Sie tun können

Rufen Sie die Förderrichtlinien auf und Sie erfahren, wer einen Antrag auf Förderung stellen kann, wie er gestellt wird und welche Unterlagen beigefügt sein sollen.
Beachten Sie bitte, dass die Antragsfrist für das laufende Jahr jeweils am 15.02. endet. Das heißt, dass Förderanträge zu diesem Datum bei der Geschäftsstelle der Stiftung eingegangen sein müssen.
Beispiele von Projekten, die die STIFTUNG LAUENSTEIN in der jüngsten
Vergangenheit gefördert hat, finden Sie hier ebenfalls.
 
    
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